Grundsätze
Grundsätzliches zur mündlichen StB-Prüfung
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Mit der Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung Anfang Januar werden die erfolgreichen Bewerber zur mündlichen Prüfung geladen. Die Ladungsfrist beträgt mindestens 2 Wochen, vgl. § 26 Abs.1 S.1 DVStB.
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Die Termine der mündlichen Prüfung liegen regelmäßig zwischen Mitte Januar und Ende April. Im Interesse einer Gleichbehandlung werden die Termine in einem EDV-technischen Verfahren nach dem Zufallsprinzip verteilt.
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Über die Örtlichkeit der mündlichen Prüfung informieren die Steuerberaterkammern i.d.R. bereits vor dem Einladungsschreiben auf ihren Internetseiten. Es empfiehlt sich ein Augenschein vorab, um mit der Lokalität vertraut zu sein.
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Zur mündlichen Prüfung sind das Einladungsschreiben und der Personalausweis mitzubringen. Außerdem ist eigenes, gewohntes Schreibzeug für die Ausarbeitung des Vortrags sinnvoll. Papier wird gestellt. Je nach Bundesland werden Gesetzestexte gestellt oder es sind die eigenen, nur im Rahmen des Hilfsmittelerlasses kommentierten Gesetzessammlungen mitzubringen - achten Sie diesbezüglich genau auf Ihr Einladungsschreiben.
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Zu Beginn der Prüfung hält jeder Prüfling vor dem Prüfungsausschuss allein einen Kurzvortrag. Der Prüfling kann sich sein Thema aus drei Themenvorschlägen auswählen. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. Zur Vorbereitung des Vortrages stehen i.d.R. die (ggf. eigenen) Textausgaben des C.H.Beck Verlages "Schönfelder Deutsche Gesetze" und "Steuergesetze" zur Verfügung. Der Vortrag selbst soll maximal 10 Minuten dauern. Die Vorgaben variieren zwischen den einzelnen Bundesländern, weshalb Sie ausdrücklich die Informationen aus Ihrem Einladungsschreiben beachten müssen.
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Die weitere Prüfung findet als Prüfungsgespräch zwischen dem Prüfungsausschuss und den Prüflingen statt. Regelmäßig sitzen sich sechs Prüfer und vier Prüflinge gegenüber. Für diesen Teil der Prüfung können Sie sich zumindest auf "Steuergesetze", "Steuerrichtlinien" sowie "Steuererlasse" stützen. Auch hier kann es in einzelnen Bundesländern Abweichungen geben.